Im Gespräch mit unseren Kunden ist es nicht ungewöhnlich, dass sie wenig über die Möglichkeiten und Wege des Zugangs zur Pflege wissen. Diese zu kennen ist jedoch sinnvoll, da staatliche Förderungen die Belastung der Familie und die Pflegekosten reduzieren können. Wir legen Wert darauf, dass unsere Kunden gut informiert sind. Deshalb versuchen wir immer, die Familien die sich an uns wenden zu diesem Thema bestens zu informieren. In diesem Artikel haben wir einige wichtige Informationen zur Pflegeunterstützung zusammengefasst. Wie dort erwähnt, gibt es unterschiedliche Höhen der Pflegeleistungen und der Antrag muss beim zuständigen Versicherer gestellt werden.
Aber wie funktioniert dieser Prozess?
Zunächst muss ein Antragsformular ausgefüllt werden, das entweder auf der Website des jeweiligen Versicherers oder unter: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/formulare.html heruntergeladen werden kann. Nach dem Einreichen des ausgefüllten Antragsformulars wird ein Arzt oder eine medizinische Fachkraft zu Ihnen nach Hause kommen und Ihren genauen Pflegebedarf detailliert einschätzen. Es ist auch möglich, dass die zu pflegende Person einen Bekannten oder ein Familienmitglied zu diesem Gespräch einlädt. Dies ist vor allem dann wichtig und sinnvoll, wenn bereits ein relativ hoher Pflegebedarf besteht und der jeweilige unterstützende Angehörige dies alles besser versteht. Der Arzt bzw. die Fachkraft beurteilt daher den konkreten Pflegebedarf und erstellt darauf aufbauend einen Bericht. Der Bericht wird von der Agentur bewertet und der Antragsteller in eine der Pflegestufen eingeordnet. Die Familie/Angehörigen können unter Umständen mit der gegebenen Klassifizierungsstufe nicht zufrieden sein, weil z.B. mehr Pflegebedarf und somit mehr Unterstützung notwendig sei. In diesem Fall kann Beschwerde beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht eingelegt werden.
Das Pflegegeld wird monatlich 12-mal im Jahr bezahlt.
Wichtig ist auch zu wissen, dass das Pflegegeld nach der Bemessung rückwirkend bis zur Einreichung des ursprünglichen Antrags ausgezahlt wird. Im Laufe der Zeit, wenn sich der Zustand der zu betreuenden Person verschlechtert und die Pflegebedürftigkeit steigt, ist es möglich, die bisherige Klassifizierung zu ändern. Der Ablauf hierfür ist dem Erstantrag sehr ähnlich und sollte in gleicher Weise beim zuständigen Versicherer eingereicht werden.
Hilfe bei der Einstufung eines Pflegegrades
Bevor Sie einen Antrag auf Unterstützung stellen, sollten Sie sich über den Zustand Ihres Angehörigen informieren. Wir können mit dem befragenden Arzt professioneller verhandeln, wenn wir uns der unterschiedlichen Ebenen und der damit verbundenen Pflegebedürftigkeit bewusst sind. Dies ist auch deshalb wichtig, weil zusätzliche damit verbundene Subventionen, z.B. zusätzliche Unterstützung für die Anstellung einer Pflegefachkraft es erst ab Stufe 3 gelten. Zur Unterstützung von Familien steht auf dieser Website eine kostenlose Berechnungsvorlage zur Verfügung: https://rechner.pflegestufen.at/rechner/ Wenn Sie hierzu Fragen haben oder die Situation Ihres älteren Angehörigen und die Unterstützungsmöglichkeiten besprechen möchten, bietet Ihnen unser Büro im Rahmen einer kostenlosen telefonischen Beratung die Möglichkeit dazu. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung können wir mit gutem Gewissen sagen, dass sich Familien viel Kopfschmerzen und Geld sparen können, wenn sie sich rechtzeitig und im Vorhinein informieren! Die Mission unseres Unternehmens ist es, das Leben und die Schwierigkeiten älterer Menschen und ihrer Familien zu erleichtern und sie zu unterstützen! Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, unsere Unterstützung ist kostenlos und unverbindlich!